Die Güter (Sachen, Gegenstände), die durch eine unangebrachte Handhabung unbrauchbar werden, müssen von den Gästen ersetzt werden.
Die Gäste verzichten auf jedweden Anspruch auf Haftung seitens der Eigentümer im Falle von:
a) Raub, Diebstahl oder irgendeine andere strafbare Handlung, denen sie zum Opfer fallen könnten. Die Eigentümer sind nicht überwachungspflichtig.
b) Unterbrechung der Wasser- oder Stromversorgung.
c) Sachbeschädigung von Dritten.
Die Zahlung des Aufenthaltes erfolgt bei Ankunft in bar oder vorweg mittels Überweisung auf ein Bankkonto.
Tiere sind nicht erlaubt.
Das Schwimmbecken und die Waschküche dürfen von allen Mietparteien gleichberechtigt genutzt werden.
Gerichtsstand: Arrecife de Lanzarote